Heizungsgesetz - steuermindernd geltend machen

Um die Kosten von dem Heizungsgesetz abzufedern, Sollten Sie die Kosten für diese Maßnahmen steuermindernd bei Ihrer Steuererklärung absetzen. Dieses kann u.U. bis zu 40.000 EUR Steuerersparnis betragen.

Bei zu eigenen Wohnzweckendiendenden Gebäuden kommen die Steuerermäßigungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sowie die in 2020 eingeführten Vorschriften zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Betracht.

Die Handwerkerleistungen sind vielen mittlerweile bekannt. Wenige kennen allerdings die begünstigten energetischen Einzelmaßnahmen. Hier eine Aufzählung:

Wärmedämmung von Wänden

  • Wärmedämmung von Dachflächen

  • Wärmedämmung von Geschossdecken

  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren

  • Aufwendungen für den Ersatz und/oder den erstmaligen Einbau von sommerlichem Wärmeschutz

  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

  • Erneuerung der Heizungsanlage

  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern sie älter als zwei Jahre sind

    Beachten Sie auch, dass hier notwendige Bescheinigungen von Fachunternemen vorliegen müssen.
    Ebenfalls müssen die Gebäude älter als 10 Jahre sein.
    Die Begünstigungen betragen im ersten Jahr 7% der begünstsigten Aufwendungen, im zweiten Jahr ebenfalls 7% und im letzten Jahr 6%. Die Steuerermäßigungen sind nach oben gedeckelt. D.h. maximal können im ersten und zweiten Jahr bis 14.000 EUR und im letzten Jahr bis 12.000 EUR Steuerersparnisse erzielt weden.

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