Heizungsgesetz - steuermindernd geltend machen
Um die Kosten von dem Heizungsgesetz abzufedern, Sollten Sie die Kosten für diese Maßnahmen steuermindernd bei Ihrer Steuererklärung absetzen. Dieses kann u.U. bis zu 40.000 EUR Steuerersparnis betragen.
Bei zu eigenen Wohnzweckendiendenden Gebäuden kommen die Steuerermäßigungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sowie die in 2020 eingeführten Vorschriften zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Betracht.
Die Handwerkerleistungen sind vielen mittlerweile bekannt. Wenige kennen allerdings die begünstigten energetischen Einzelmaßnahmen. Hier eine Aufzählung:
Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Aufwendungen für den Ersatz und/oder den erstmaligen Einbau von sommerlichem Wärmeschutz
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Erneuerung der Heizungsanlage
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern sie älter als zwei Jahre sind
Beachten Sie auch, dass hier notwendige Bescheinigungen von Fachunternemen vorliegen müssen.
Ebenfalls müssen die Gebäude älter als 10 Jahre sein.
Die Begünstigungen betragen im ersten Jahr 7% der begünstsigten Aufwendungen, im zweiten Jahr ebenfalls 7% und im letzten Jahr 6%. Die Steuerermäßigungen sind nach oben gedeckelt. D.h. maximal können im ersten und zweiten Jahr bis 14.000 EUR und im letzten Jahr bis 12.000 EUR Steuerersparnisse erzielt weden.